Energieausweis

Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2008 wurde der Energieausweis auch im Gebäudebestand bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder beim Verleasen Pflicht.

Ein Energieausweis für Gebäude ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des bedarfsorientierten Energieausweises können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.

Der Energieausweis weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf sichtbar.

Wie sieht ein Energieausweis aus?

Der Energieausweis für Wohngebäude informiert über den Endenergieverbrauch (die Energie, die im Haus ankommt) und den Primärenergieverbrauch (die Energie die insgesamt für den Verbrauch aufgewandt werden muß) pro m². In einer Grafik wird der Verbrauch mit dem von Neubauten und anderen Gebäude-Verbrauchsstandards verglichen. Ausweise für Nichtwohngebäuden enthalten zusätzlich den Heizwärme- und den Strombedarf. Neben Erklärungen zu den Angaben enthält der Ausweis auch Vorschläge zur energetischen Verbesserung des Gebäudes, wenn diese möglich sind.

Was ist der Unterschied zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsorientierten Energieausweis?

Der verbrauchsorientierte Ausweis spiegelt den witterungsbereinigten Verbrauch des Gebäudes über mindestens den Zeitraum der drei zurückliegenden Jahre wieder. Das Ergebnis ist sehr stark vom Nutzerverhalten (Raumtemperatur, Lüftungsverhalten etc.) in diesem Zeitraum abhängig.

Der bedarfsorientierte Ausweis berechnet den Energiebedarf anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der Haustechnik bei einem durchschnittlichen Nutzerverhalten. Beim vereinfachten Verfahren werden die Daten über eine Typologie der Gebäudeform, Bauteile, Baujahr usw. erfaßt, das ausführliche Verfahren erfaßt detailliert das zu untersuchende Gebäude und dessen Haustechnik.

Für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten ist der Ausweis nach Bedarf zu rechnen. Ausnahme, wenn der Bauantrag für das Gebäude vor dem 01. November 1977 gestellt worden ist oder das Gebäude bei Baufertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1554) eingehalten hat.

Pflichten bei Vermietung und Verkauf

Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück oder eine Wohnung verkauft werden, muss der Verkäufer dem Kaufinteressenten einen Energieausweis zugänglich zu machen – entsprechendes gilt bei Vermietung, Verpachtung oder beim Verleasen. Der Interessent muss die Möglichkeit haben, den Ausweis bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigen zu
können.

Falsche oder fehlerhafte Daten im Energieausweis können Bussgelder von bis zu 15.000,- Euro nach sich ziehen.

Seit dem 1. Mai 2014 ist es – gesetzlich vorgeschrieben – dem Interessenten bei der Besichtigung einer Wohnimmobilie einen ordnungsgemäßen Energieausweis auszuhändigen. Schon fehlende Angaben in der Immobilienanzeige können Ordnungsgelder von bis zu 15.000,- Euro nach sich ziehen.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig.