Bauüberwachung

Im Idealfall werden wir vor Vertragsabschluss mit dem Bauausführenden mit der Bauüberwachung beauftragt. Jetzt können noch die Vertragsunterlagen geprüft und wertvolle inhaltliche Hinweise dem Auftraggeber gegeben werden. Eine jurustische Prüfung kann durch einen Fachanwalt vermittelt werden.

Des Weiteren überwachen wir die Ausführung der Objekte, erstellen Zeitpläne und
kontrollieren die Kosten.

Die Bauüberwachung wird vom Privatkunden (Auftraggeber) beauftragt und erfolgt durch den uns. Wir überwachen die Erfüllung der Kundenwünsche und achten auf die korrekte und qualitative Durchführung des Bauprojekts. Auf Anfrage können Sie Referenzen erhalten.

Objektüberwachung (Bauüberwachung)

  • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten.
  • Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm).
  • Führen eines Bautagebuches.
  • Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen.
  • Vorbereitung und Mitwirkung bei der Durchführung der Abnahme von Bauleistungen.
  • Rechnungsprüfung
  • Prüfung der Objektdokumentation
  • Auflisten der Gewährungsfristen.
  • Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel.
  • Kostenkontrolle